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Grossangriff gegen Medien

#1 von Belaruski , 23.04.2008 03:40

http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/lit...hKbqXwoycgoF-20

Zur Information.
Wenn auch in Polen akkrediert, heisst es noch lange nicht, dass ich in einen anderen Land
die Narrenfreiheit habe.
So wie ueberall, so muss ich auch in Belarus das Pressegestz einhalten.
Unter anderen :
keine rassistischen oder volksverhetzende Veroeffentlichung,
keine staatsfeindliche Parolen, oder Aufrufe zum gewaltsamen Staatssturz,
jede Veoeffentlichung ob in Druckwerken oder Audio muss mit einen Impressum gekennzeichnet sein.
Der Verfasser eines Artikels uebernimmt, gemeinsam mit den Herausgeber die Verantwortung.
Bei Nichtbeachtung erfolgt:
Beschlagnahme des Druckwerkes oder Audiomaterials, einschliesslich der eingsetzten Geraetschaft
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Dies sind nur kurze Auszuege aus dem oesterreichischen Pressegesetz (aehnlich dem deutschen).
NUR IN BELARUS HAT DAS ALLES NICHT ZU GELTEN




 
Belaruski
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Registriert am: 27.06.2007


   

Pressewesen in Belarus
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