http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/lit...hKbqXwoycgoF-20
Zur Information.
Wenn auch in Polen akkrediert, heisst es noch lange nicht, dass ich in einen anderen Land
die Narrenfreiheit habe.
So wie ueberall, so muss ich auch in Belarus das Pressegestz einhalten.
Unter anderen :
keine rassistischen oder volksverhetzende Veroeffentlichung,
keine staatsfeindliche Parolen, oder Aufrufe zum gewaltsamen Staatssturz,
jede Veoeffentlichung ob in Druckwerken oder Audio muss mit einen Impressum gekennzeichnet sein.
Der Verfasser eines Artikels uebernimmt, gemeinsam mit den Herausgeber die Verantwortung.
Bei Nichtbeachtung erfolgt:
Beschlagnahme des Druckwerkes oder Audiomaterials, einschliesslich der eingsetzten Geraetschaft
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Dies sind nur kurze Auszuege aus dem oesterreichischen Pressegesetz (aehnlich dem deutschen).
NUR IN BELARUS HAT DAS ALLES NICHT ZU GELTEN