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Neues Mediengesetz in Weißrussland in Kraft getreten

#1 von Belaruski , 09.02.2009 19:43

In Weißrussland gilt ab dem heutigen Montag ein neues Gesetz "Über Massenmedien". Laut den Verfassern aus dem Präsidentenstab ist das Gesetz demokratisch und entspricht den modernen Tendenzen in der internationalen Medienlandschaft.

Die unabhängige Presse des Landes dagegen verweist darauf, dass die Ordnung zur Tätigkeit der Massenmedien mit dem neuen Gesetz verhärtet werde.

Aus einem Kommentar zum Gesetz geht hervor, dass der Gründer eines Massenmediums für die darin veröffentlichten Informationen verantwortlich ist. Das gelte sowohl für die staatlichen als auch für die nichtstaatlichen Massenmedien.

Das Gesetz verbietet eine Monopolisierung von Medien.

Laut dem Kommentar ist darin der Mechanismus der Anwendung von Maßnahmen zur Verantwortlichkeit gegen die Subjekte der rechtlichen Beziehungen im Informationsbereich klar formuliert. Diese Maßnahmen können nur bei Übertretungen des Mediengesetzes und nicht in Bezug auf jede Gesetzesverletzung angewendet werden.

Journalisten, Redaktionen und Gründer tragen keine Verantwortung für die Verbreitung von Informationen, wenn diese von Nachrichtenagenturen oder politischen Parteien stammen und offizielle Reden wortwörtlich wiedergeben oder in einer ohne Voraufzeichnung übertragenen Mitteilung enthalten sind.

Das neue Mediengesetz verbietet die Zensur von Masseninformationen.

"Im Land sind die Prinzipien der Tätigkeit der Massenmedien erstmals gesetzlich fixiert. Die Echtheit von Informationen, die Gesetzlichkeit, die Gleichheit, die Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen, die Vielfalt der Meinungen und die Normen der Berufsethik der Journalisten - all diese Prinzipien sind in dem neuen Normativakt verankert... Das Gesetz ermöglicht eine klare Deutung aller Begriffe, die gegenwärtig in der Tätigkeit der Massenmedien notwendig sind", so die Verfasser.

Mit dem Gesetz werden zugleich gewisse Kategorien von Informationen verboten bzw. eingeschränkt. Dazu gehören die Werbung für Rauschgift und Psychopharmaka, Kriegspropaganda, das Propagieren von extremistischen Aktivitäten, von Gewalt und Brutalität sowie getarnte Einblendungen, die das Unterbewusstsein der Menschen beeinflussen oder sich auf ihre Gesundheit negativ auswirken können.

Das Gesetz untersagt ferner eine unbegründete Akkreditierungsverweigerung.

Bei der Ausarbeitung des Mediengesetzes seien die Erfahrungen anderer Staaten vielfach ausgewertet worden. So sei die Anmeldung der Neuregistrierung eines Mediums aus der französischen Gesetzgebung und die Norm für den Schutz der Informationsquellen aus dem norwegischen Recht übernommen worden.

Die Pflichten der Journalisten seien in Anlehnung an die internationale Praxis formuliert. Das gelte vor allem für die Veröffentlichung überprüfter und echter Informationen - diese Normen seien in den Gesetzen von Frankreich und Lettland enthalten. Die Norm für die Akkreditierung von Medienvertretern sei aus den US-amerikanischen Erfahrungen übernommen worden.

Das neue Mediengesetz erleichtere das Akkreditierungsverfahren für Journalisten und mache es für jeden Antragsteller klar und verständlich.

Die Forderung nach der Registrierung erstrecke sich nicht auf die Internet-Medien. Diese Frage liege in der Kompetenz des Ministerrates. Das Gesetz gelte nur für die Internet-Versionen der registrierten Print-, TV- und Funkmedien.

Laut dem neuen Gesetz müssen sich alle Massenmedien innerhalb eines Jahres neu registrieren lassen.

Ein Massenmedium gilt als registriert, nachdem es ins Staatliche Register der Massenmedien aufgenommen worden ist.

Das Mediengesetz reguliert die Beteiligung ausländischer juristischer und natürlicher Personen an der Gründung von Massenmedien, die sie nur gemeinsam mit juristischen oder natürlichen Personen Weißrusslands gründen dürfen.

 
Belaruski
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