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EU-Rat gegen demokratischer Volksabstimmung in Belarus

#1 von Belaruski , 01.12.2009 20:16

Man braucht in Belarus keinen Volksbescheid für die Einführung des Moratoriums für Todesstrafe


01.12.2009 19:56


MINSK, 1. Dezember (BelTA) – Für die Einführung des Moratoriums für Todesstrafe in Belarus braucht man keinen weiteren nationalen Volksbescheid zu dieser Frage. Diese Meinung sprach der Generaldirektor für Demokratie und politische Angelegenheiten beim Europarat Jean-Louis Laurens vor Journalisten in Minsk aus.

Der Vertreter des Europarates erläuterte, dass das Moratorium keinen Volksbescheid vorsieht. „Überdies lassen einige Ausleger juristischer Vorschriften zu, dass man sogar für volle Abschaffung der höchsten Bestrafung im Land keine Volksbefragung braucht. Ich weiß, dass die Verfassung von Belarus die Todesstrafe als provisorische Maßnahme bestimmt. Und wenn man im Strafgesetzbuch von Belarus entsprechende Korrekturen macht, so braucht man keinen Volksbescheid durchzuführen“, sagte Laurens.

Jean-Louis Laurens teilte mit, dass er mit großem Interesse die Erklärung des belarussischen Präsidenten über Informationskampagne wahrnahm, die dem möglichen Moratorium für Todesstrafe gewidmet ist. „Dabei möchte ich, dass man in Belarus versteht, dass die höchste Bestrafung nicht ausschließlich für Straßburg abgeschafft wird. Diesen Schritt muss man ausschließlich um Interessen des Volkes des Landes willen tun“, unterstrich der Vertreter des Europarates. Er fügte hinzu, dass während dieser Informationskampagne Vollzug der Todesstrafen nicht wünschenswert ist.

„Zurzeit entspricht die Abschaffung der Todesstrafe den Standards der Zivilisation, die der Europarat aufbaut, erklärte Jean-Louis Laurens. –Und wenn Belarus zum Teil dieser demokratischen Familie werden will, so muss es über diese Frage beschließen“. Der Vertreter des Europarates erinnerte, dass man in vielen Ländern den Beschluss über Abschaffung der Todesstrafe gegen die Meinung der meisten Bürger fasste. „Das ist die Frage der Moral und starken politischen Willens“, unterstrich Laurens und fügte hinzu, dass die Abschaffung der Todesstrafe mit unmöglicher Überprüfung des Urteils im Fall des Gerichtsfehlers argumentiert wird.


 
Belaruski
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zuletzt bearbeitet 01.12.2009 | Top

   

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