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Belarus will ungeachtet neuer Todesurteile die Abschaffung der Höchststrafe erreichen

#1 von Belaruski , 25.05.2010 11:32

MINSK, 24. Mai (BelTA) – Ungeachtet neulich gefällter Todesurteile hat sich Belarus immer noch nicht von dem Gedanken losgesagt, die Höchststrafe in Zukunft aufzuheben. Diese Meinung äußerte der Vorsitzende der Ständigen Kommission der Repräsentantenkammer für Gesetzgebung und Gerichtsfragen im Parlament, Leiter der parlamentarischen Arbeitsgruppe über die Todesstrafe Nikolai Samossejko.

Belarus bewege sich schrittweise und planmäßig in Richtung Moratorium für die Todesstrafe, sagte der Abgeordnete. Alle notwendigen Voraussetzungen seien dafür gereift. Jedoch hat der Parlamentarier präzisiert, dass die Todesurteile in Belarus auch weiterhin gefällt würden, jedoch könne Moratorium für die Vollstreckung dieser Todesurteile verhängt werden. Ein ähnliches Verfahren werde derzeit in Russland praktiziert.

„Objektive Umstände lassen behaupten, dass Belarus kurz vor der Einführung des Moratoriums steht. Aber niemand kann genau sagen, wann das geschieht und ob die Todesurteile für zwei als dreifache Mörder Verurteilte vollstreckt werden. Zwischen Urteilsfällung und Vollstreckung liegt ein Jahr. Übrigens, das belarussische Strafgesetz enthält keinen Hinweis darauf, dass Übermittlung von Dokumenten an das UN-Komitee für Menschenrechte oder andere internationale Organisationen ein Grund für die Aussetzung des Urteils ist. Deshalb sind Vorwürfe einiger europäischer Strukturen in Bezug auf zwei neulich gefällte Todesurteile vollkommen unberechtigt“, sagte Samossejko.

Todesstrafe sei eine höchst sensible Frage, sagte der Abgeordnete. Bei der Abschaffung der Höchststrafe wolle sich Belarus von eigenen nationalen Interessen leiten. Endgültige Entscheidung werde weder aus Anpassungsgründen noch unter Druck getroffen. Umfragen zufolge sprechen sich 79,5% der Belarussen für die Erhaltung der Todesstrafe aus. Innenministerium, Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium äußern sich sehr vorsichtig in Bezug auf Erhaltung oder Aufhebung der Todesstrafe. „Kein kategorisches Ja oder Nein“, präzisierte Samossejko.

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