MINSK, 6. Juli (BelTA) – Der Zollkodex der Zollunion gilt ab heute in Belarus, Russland und Kasachstan.
Dieser Beschluss wurde in der gemeinsamen Erklärung der Mitgliedsländer der Zollunion am 5. Juli in Astana auf der Sitzung des Zwischenstaatlichen EAWG-Rates (obersten Organs der Zollunion) verankert. In drei Ländern wird der Zollkodex ab heute gültig, in Russland und Kasachstan war es seit 1. Juli 2010 der Fall. Ab 6. Juli wird ein einheitliches Zollterritorium unter drei Staaten gebildet.
Der belarussische Vizepremier Andrej Kobjakow erzählte den Journalisten, welche Abänderungen für unser Land in Kraft treten. Ihm zufolge wird die Lage an der belarussisch-russischen Grenze verändert. Während Russland bis jetzt Zollabfertigung und Zollkontrolle in Bezug auf die Waren aus Drittländern nach über 11.700 Positionen vornahm, so werden ab 6. Juli nur etwa 10 Warenpositionen überprüft, die in der Zollunion nicht befördert werden dürfen. „X-beliebige Ware, die in die Zollunion eingeführt wird und in freiem Umlauf ist, darf alle Grenzen frei ohne Kontrollen und Zollabfertigung passieren. Das heißt, dass Belarus Montagebetriebe gründen und Erzeugnisse in der Zollunion frei verkaufen kann“, erläuterte Andrej Kobjakow.
Außerdem tritt mit der Einführung des Zollgesetzbuches das Abkommen in Kraft, das Festlegung einheitlicher Regeln für technische Regelung, gesundheitsrechtliche, tierärztliche, pflanzenschutzrechtliche Kontrollen betrifft. „Alle Abkommen, die wir unterzeichnet und ratifiziert haben, treten auch ab 6. Juli 2010 in Kraft“, betonte der Vizepremier.
Auf solche Weise gelten alle Übereinstimmungszertifikate und Prüfprotokolle belarussischer Wirtschaftssubjekte in der ganzen Zollunion.
„Man ist wesentlich dabei vorangekommen, dass Waren in der Zollunion außer einigen Ausnahmen nahezu frei bewegen. Dies schafft Bedingungen für zusätzliche Investitionen. Wir bekommen einen Markt von 170 Millionen Einwohnern. Diese Vorteile sind für unsere Wirtschaftsentwicklung von großer Bedeutung. Der Zollkodex fördert eine aktivere und nachhaltigere sozial-ökonomische Entwicklung des Landes“, ist sich Andrej Kobjakow sicher.
Die Staatschefs der Zollunion einigten sich über eine schnellere Ausarbeitung von Abkommen zur Bildung des Einheitlichen Wirtschaftsraumes unter drei Staaten. Alle Abkommen über den Einheitlichen Wirtschaftsraum sollen bis zum 1. Januar 2011 erarbeitet werden.
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