Das Justizministerium Russlands erklärt, dass die Entscheidung des Wirtschaftsgerichtes der GUS, dass die russische Seite die Erdölprodukte, die nach Weißrussland geliefert werden, von Zöllen befreien muss, einen empfehlenden Charakter hat. Der Gerichtshof schlug den Regierungen von zwei Staaten vor die Frage zu besprechen, dass die Erdölprodukte, die aus Russland nach Weißrussland geliefert werden, von Zöllen befreit werden. Aber Russland hat als ein souveräner Staat das Recht solche Zollgebühren einzuführen, erklärte der Stellvertreter des Justizministers Russlands Wassilij Lichatschow vor Journalisten.