MINSK, 4. April (BelTA) – Das belarussische Parlament hat in der heutigen Sitzung im Rahmen der Frühjahrssession das Abkommen über Gründung und Funktion von freien Wirtschaftszonen der Zollunion Belarus-Russland-Kasachstan ratifiziert.
Das Freiwirtschaftszonen-Abkommen im Rahmen der Zollunion wurde am 18. Juni 2010 in St.-Petersburg unterzeichnet. Dieses internationale Dokument regelt Gründung, Funktionieren und Auflösung der Freien Wirtschaftszone, definiert Aktivitäten, die im ZU-Raum erlaubt werden, schreibt Anmeldeverfahren für FWZ-Unternehmen vor. Arbeit Freier Zollräume und Zolloperationen werden ebenfalls durch das Abkommen in allen drei ZU-Mitgliedsstaaten geregelt.
Residenten freier Wirtschaftszonen der Zollunion, die sich bis 2012 haben registrieren lassen, dürfen bis 2017 in den Genuss nationaler Zollpräferenzen kommen, Zollgebühren werden in der Zollunion von allen ZU-Residenten erhoben, informierte der Abgeordnete Witali Busko.
Belarussische Parlamentarier haben das Abkommen über das internationale Leasing von Landtechnik in der EAWG ratifiziert.
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