Die Bürger der Zollunion-Mitgliedstaaten können in Zukunft die Zollformalitäten an der Grenze getrennt von den Bürgern der Drittstaaten erledigen. Es soll „ein getrennter Kanal“ eingeführt werden, sagte der Leiter der Abteilung für die Zollkontrolle des Staatliche Zollkomitees, Wladimir Orlowski, vor Journalisten.
„Es ist möglich, dass den Wirtschaftssubjekten der Zollunion besondere Vorrechte bei der Transportation der Güter gewährt werden“, so er. Diese Frage wurde heute auf der Sitzung des gesellschaftlichen Rats des Zollkomitees besprochen worden.
Besondere Vorrechte können die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligte gewährt bekommen. „Diese Kategorie haben wir bereits geprüft und haben keine Mängel festgestellt. Die Haben diesen Status erworben und wollen diesen nicht verlieren“, so er. Für diese Kategorie seien bestimmte Privilegien und Vorrechte geplant.
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