Die Zollunion wird Gegenmaßnahmen treffen, falls Drittstaaten den Waren aus den Mitgliedstaaten der Zollunion den Zugang auf ihre Märkte beschränken werden. Die erklärte der Pressesprecher des Außenministeriums von Belarus, Andrej Sawinych, auf die Frage der Journalisten über die Entwicklung der institutionellen Grundlagen in der Zollunion.
Andrej Sawinych zufolge könnten diese Maßnahmen zwischen den offiziellen Mahnungen bis zu beschränkenden Sanktionen variieren.
„Die Weltwirtschaft leidet nun unter den Folgen der globalen finanziellen Krise. Die Globalisierung der Wirtschaft macht die Konkurrenz auf dem Weltmarkt schärfer. Unter diesen Bedingungen greifen die Regierungen verschiedener Staaten zu administrativen Beschränkungen, etwa verhindern den Zugang auf ihre Märkte“, machte der Pressesprecher des Außenministeriums klar. In diesen Fällen werden derartige Instrumente zu Druckinstrumenten, mit denen man verschiedene politische und wirtschaftliche Ziele erreichen will. „Diese Maßnahmen fügen einen beträchtlichen Schaden den Volkswirtschaften zu, hemmen die nachhaltige Entwicklung der Länder und Regionen. Derartige Einschränkungen werden in der Regel einseitig eingeführt und widersprechen den regeln der internationalen Zusammenarbeit“, so Sawinych.
Derartige Maßnahmen lassen an angemessene Gegenmaßnahmen denken.
Die internationale Praxis verbiete derartige Gegenmaßnahmen nicht.
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