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Außenministerium gewährleistet Auslandsvertretern diplomatische Immunität laut Wiener Übereinkommen

#1 von Belaruski , 30.06.2011 17:09

MINSK, 30. Juni (BelTA) – Diplomatischen Auslandsvertretern wird in Belarus nach wie vor laut dem Wiener Übereinkommen von 1961 Amtsimmunität gewährleistet. Das erklärte der Leiter der Informationsabteilung und Pressesprecher des belarussischen Außenministeriums, Andrej Sawinych, heute vor Journalisten.

Auf die Frage nach Veröffentlichung des Skandalvideos mit Ehefrau des ungarischen Botschafters in der Republik Belarus, Ferenc Kontra, erwiderte Sawinych, Belarus habe damit nichts zu tun: „Wer hinter diesem Video auch stehen mag, welche Ziele er auch verfolgen und wo er sich auch befinden mag, wir verurteilen solche Aktivitäten aufs Schärfste. Wir betrachten die Einmischung in das private Leben von Diplomaten und ihren Familienangehörigen als Verletzung der grundlegenden Menschenrechte“, sagte Sawinych.

Gleichzeitig wies der Pressesprecher darauf hin, dass Auslandsdiplomaten in Belarus auch Bestimmungen der Wiener Konvention und die Gesetze des Aufenthaltsstaates beachten sollen.

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