MINSK, 13. Juli (BelTA) – Die Laufzeit der Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union in Bezug auf russische und belarussische Chlorkalium-Lieferungen in die EU ist am 13. Juli 2011 abgelaufen. Das teilte der Pressesprecher der Bearussischen Kaligesellschaft AG (BKK), Filip Grizkow, mit.
Damit sind Quoten für zollfreie Chlorkalium-Einfuhren in die EU sowie für quotenüberschreitende Einfuhrzölle für die Produktion von Uralkali AG (Russland) und Belaruskali AG (Belarus) aufgehoben worden.
Laut früheren EU-Antidumpingvorschriften durften russische Chlorkalium-Hersteller Uralkali und Silvinit jährlich rund 1,53 Mio. t zollfrei in die EU einfuhren. Bei Überschreitung der Quote galt der Importzoll von 12,3% für Uralkali und 23% für Silvinit. Belaruskali durfte 700 Tausend t Kalidünger in die EU zollfrei liefern. Ein Importzollsatz von 27,5% war im Falle der Quotenüberschreitung vorgesehen.
Andidumpingmaßnahmen in Bezug auf Kalidüngerliefrungen aus Russland und Belarus wurden 1992 eingeführt und alle 5 Jahre revidiert. Das letzte Mal wurden diese Maßnahmen durch die EU-Kommission am 11. Juli 2006 verlängert.
Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen sei das Ergebnis einer langjährigen und peniblen Arbeit von Managern der BKK, Vertretern von Uralkali und Silvinit sowie internationaler Rechts- und Consultingagenturen, sagte Generaldirektor der BKK Wladimir Nikolajenko.
Belarussische Kaligesellschaft kann nach Aufhebung der Quoten ihre Marktpositionen im europäischen Raum wesentlich verstärken, was nicht nur einen positiven Einfluss auf das Handeln russischer und belarussische Aktionäre haben wird, sondern auch zur wirtschaftlichen Entwicklung beider Staaten beitragen soll.
Auch für russische Kalihersteller Uralkali und Silvinit eröffnen sich mit der Außerkaftsetzung von Einfuhrquoten neue Chancen in Hinsicht auf die Lieferbedingungen, sagte Uralkali-Chef Wladislaw Baumgertner.
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