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Oesterreich/Verpflichtungserklaerung

#1 von Belaruski , 01.08.2008 04:02

Wie ich beim jetzigen Oesterreichbesuch in Erfahrung bringen musste, werden auch jetzt in Oesterreich (bei Einladungen) die selben Massstaebe wie in Deutschland angewendet.
Das heisst:
Vom Einlader (Verpflichter)
Wohnungsnachweis (Miet-Mietkauf-Kaufvertrag)
Einkommensnachweis (Lohnzettel der letzten 3 Monate)
monatliche Ausgabenaufstellung (Miete, Strom, Kreditraten, Versicherungen und dgl.)
Angabe an welcher oesterreichischer Botschaft der Visaantrag gestellt wird.


Die Einladung wird von der Fremdenpolizei bearbeitet.

Bis jetzt, druckte man sich das Formular aus dem Internet aus (oder man holte es sich beim Auslaenderamt), fuellte es aus und lies bei Gericht oder Notar die Unterschrift beglaubigen.
Es war weder ein Miet oder Kaufvertrag, weder ein Einkommensnachweis, geschweige eine Ausgabenaufstellung notwendig.

Diese Erfahrung habe ich in Graz gemacht. Ob es auch in den anderen Bundelaender so gehandhabt wird, entzieht sich meinen Kenntnissen.

 
Belaruski
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