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PKW-Einfuhrzölle für natürliche Personen in Belarus bleiben bis zum 1. Juli 2011 unverändert

#1 von Belaruski , 06.07.2010 09:06

MINSK, 6. Juli (BelTA) – Die PKW-Einfuhrzölle für natürliche Personen in Belarus bleiben bis zum 1. Juli 2011 unverändert. Dieser Beschluss wurde im Protokoll über vorübergehende Ausnahmeregelung aus dem Zollregime der Zollunion verankert, das am 5. Juli in Astana zusammen mit dem Beschluss über die Einführung des Zollgesetzbuches der Zollunion unterzeichnet wurde.

„Leider haben die Seiten einstweilen kein vollwertiges Zollterritorium gebildet, weil es einige Ausnahmen gibt, auf die die Parteien momentan nicht verzichten können. Allerdings betrifft die Hauptausnahme Ausfuhrzölle im gegenseitigen Handel. Unsere Partner sagten, dass sie noch in historischer Hinsicht für ihre Abschaffung nicht vorbereitet sind“, erklärte der belarussische Vizepremier Andrej Kobjakow vor Journalisten.

Es geht um Ausfuhrzölle für Erdöl und Erdölprodukte, die für Belarus nach der Unterzeichnung und Ratifizierung des ganzen Dokumentenpakets zur Bildung des Einheitlichen Wirtschaftsraumes von Belarus, Russland und Kasachstan abgeschafft werden. Auf solche Weise werden Zölle für Erdöl und Erdölprodukte für Belarus automatisch und unabhängig davon abgeschafft, wann Russland und Kasachstan Dokumente über den Einheitlichen Zollraum unterzeichnen und ratifizieren. Früher schlug man vor, die Zölle für Belarus nach der Unterzeichnung und Ratifizierung des ganzen Dokumentenpakets über den Einheitlichen Zollraum von allen Mitgliedsländern der Zollunion abzuschaffen. Die Staatschefs der Zollunion einigten sich über eine schnellere Ausarbeitung von Abkommen zur Bildung des Einheitlichen Wirtschaftsraumes unter drei Staaten. Alle Abkommen über den Einheitlichen Wirtschaftsraum sollen bis zum 1. Januar 2011 erarbeitet werden.

Dabei betonte Andrej Kobjakow, dass wir im gegenseitigen Handel mit Russland „keine Ausfuhrzölle in Bezug auf Gashandel (21,5 Milliarden Kubikmeter Gas) und auf 6,3 Millionen Tonnen Erdöl haben, die mit eigenen Erdölförderungen den minimalen inneren Bedarf in Belarus decken“. Der Vizepremier hob hervor, dass es wichtig ist, dass die Seiten bestimmten, ab wann die Ausfuhrzölle im gegenseitigen Handel abgeschafft werden. „Eine solche rechtliche Festlegung von Verpflichtungen im Protokoll über vorübergehende Ausnahmeregelung ist auch ein wesentlicher Schritt vorwärts, obwohl es natürlich für uns besser wäre, wenn es solch ein Protokoll überhaupt nicht gäbe. Aber da unsere Partner noch nicht bereit sind, so diktierten wir unsere Bedingungen. Dies betrifft in erster Linie Personenkraftwagen“, so Andrej Kobjakow.

Außerdem bewahrt Belarus bis zum 1. Juli 2011 seine nationale Ordnung zur Handelsregelung mit Drittländern. „Man bestätigte die Ausnahmeregelung darüber, dass die Seiten leider mit Verhandlungen mit Drittländern über Handelsordnung mit Drittländern untereinander verspäteten, weil sich die Handelsregimes von Belarus, Russland und Kasachstan mit Drittländern unterscheiden. Wir müssen Verhandlungen mit unseren Partnern durchführen und nicht die Bedingungen verallgemeinern“, sagte Andrej Kobjakow. Er unterstrich, dass die Bildung der Zollunion zur Verschlechterung des gegenseitigen Handels mit Drittländern nicht führen darf.

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