MINSK, 3. Januar (BelTA) – Die Direktive Nr. 4 (über wirtschaftliche Liberalisierung) verleiht der Unternehmensaktivität in Belarus neue Impulse. Das erklärte der Vorsitzende des Minsker Verbands der Unternehmer und Arbeitgeber, Wladimir Karjagin, in einem Interview.
„Das Besondere an dieser Direktive besteht darin, dass sie unter einer breiten und engagierten Teilnahme der Businessgemeinschaft unseres Landes vorbereitet wurde“, sagte er. „Die Arbeit am Dokument war sehr sorgfältig, mehrere Varianten der Direktive wurden in Ministerien, Ressortbehörden, Exekutivkomitees und von Businessgemeinschaften beraten und geprüft. Diese Direktive enthält viele Vorschläge und Anträge, die Unternehmer selbst formuliert haben.“
Dieses Dokument sei ein Eckstein der Gesetzgebung im Bereich Unternehmensförderung, es verleihe der Unternehmensaktivität neue Impulse, so Karjagin.
In den kommenden drei Monaten würden Businessverbände und Unternehmen ihre Vorschläge zur Umsetzung der Direktive „Über Unternehmensaktivität und Förderung des Geschäftstätigkeit in der Republik Belarus“ unterbreiten. Dafür solle ein Regierungsbeschluss angenommen werden. „Wir müssen konkrete Mechanismen zur Umsetzung aller in der Direktive enthaltenen Vorhaben vorschlagen. Somit können wir das belarussische Gesetz in punkto Unternehmensförderung etwas korrigieren, eine Reihe von Änderungen vornehmen.“ Auf der Gesetzesebene sollten Anreize für Unternehmensaktivität geschaffen werden, damit einfache Menschen, die sich selbstständig machen wollen, ihre Pläne verwirklichen würden.
Eine weitere Besonderheit dieser Direktive bestehe, so Karjagin, in der Förderung sowohl angehender Unternehmer als auch bereits funktionierender Unternehmen. Denn eben „bewährte“, erfahrene Unternehmen und Privatbusiness stümden vor einer großen Aufgabe – in 5 Jahren sollten sie 50% des BIP sichern. In diesem Sinne werde eine maximal wirksame Aktivität der Unternehmen gefragt. Die Unternehmenswerdung solle in mehreren Etappen erfolgen: von Kleinunternehmertum über Mittelstand zur Produktion neuer innovativer Produkte, Einsetzung neuer Technologien, Umrüstung usw. Unernehmen in Belarus sollten auf Innovationen setzen, Mehrwert-Produkte herstellen und auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sein.
Mit der Annahme der Direktive Nr.4 habe sich der Dialog zwischen Staat und Business den Charakter der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) gewonnen, was Karjagin zufolge sehr fruchtbar sei und unbedingt bei Ausarbeitung weiterer Dokumente aufrechtzuerhalten sei.
Die Aufsichtstätigkeit in Belarus solle mit der Direktive Nr.4 einen Präventivcharakter erhalten, das heißt, die Unternehmer sollten der Angst beraubt sein, Entscheidungen zu treffen und Fehler zu begehen.
Einen höheren Status erhalten auch Businessverbände, Assoziationen und Infrastrukturen zur Unternehmensförderung. Sie erhalten das Ausbildungsrecht mit Zertifikatvergabe. In vielen Ländern der Welt wiegen solche Zertifikate „mehr“ als die der Bildungseinrichtungen, denn Ausbildungsangebot der Businessgemeinschaft hat sehr hohe Qualität.
Businessgemeinschaften und Businessverbände könnten Erfahrungen vermitteln – für die meisten Unternehmer ein Grund, sich den Business-Unionen anzuschließen, so Karjagin.
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