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Belarus muss alle rechtlichen Instrumente zum Schutz der Interessen von Journalisten nutzen

#1 von Belaruski , 08.04.2011 17:52


Wadim Gigin

Um die Interessen der belarussischen Journalisten zu schützen, die in die Schwarzen Listen der Personen, für die die Europäische Union die Einreise verboten hat, müssen alle rechtliche Instrumente eingesetzt werden, einschließlich der Anrufung der europäischen Gerichtsinstanzen. Diese Meinung äußerte der beauftragte Sekretär des Belarussischen Verbandes der Journalisten, Wadim Gigin, im Interview der Nachrichtenagentur BelTA mit.

Ihm zufolge haben die Europäische Union eine falsche Strategie gewählt, indem sie ständig zu Schwarzen Listen greife und wolle nicht, sich auf diese Methode zu verzichten, umso mehr sie erweitere diese Listen mit neuen Opfern, darunter Journalisten. „Dieses Instrument nutzen die EU-Bürokraten, um auf die Zivilgesellschaft von Belarus Druck auszuüben. Wir können ihnen das alles nicht einfach durchgehen lassen“, ist Gigin überzeugt.

Er betonte, man müsse alle tun, um Interessen der Journalisten zu vertreten, um nicht zuzulassen, dass EU-Bürokraten und Politiker nur eine Seite aller Ereignisse in Belarus sehen.

In diesen Zusammenhang entschied Gigin, eine Klage beim Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzureichen. Der Grund dazu sei ihm zufolge nicht das Verbot der Einreise in die EU, eher der Fakt, dass der Europarat „im Voraus ohne jegliche Erklärung der Ursachen eine so genannte schwarze Liste eingeführt hat, die die Ehre und Würde, geschäftlichen Ruf der Betroffenen schmähen“.

„Es geht nicht um Visa. Wir wollen nicht in die EU, umso mehr sie können diese Visa rechtlich gesehen nicht erteilen. Es geht um das Prinzip, um die Zusammenstellung einer Liste, mit der man für mythische Sünden bestrafen will“, machte Gigin klar. Obwohl Belarus dem EU-Rat nicht angehöre, dennoch sehe die Charta des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestimmte Voraussetzungen dafür vor, dass die Staaten, die dem Europarat nicht angehören, eine Klage beim Gerichtshof gegen Mitgliedstaaten des Europarats einreichen können, so Gigin.

Inzwischen bemerkte er, dass er an die Unbefangenheit und Gerechtigkeit der europäischen Beamten und europäischen Institutionen nicht glaube. Insbesondere nach den Verfahren wie Haager Tribunal über das ehemalige Jugoslawien, das zum Symbol für absolute Ungerechtigkeit geworden sei, und der skandalösen Behandlung der Sache des sowjetischen Veteranen Wassili Kononow im demselben Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Journalist wies darauf hin, dass der Beschluss der EU über das Einreiseverbot für einige Vertreter der Massenmedien von Belarus widerspreche den Dokumenten die sie selbst angenommen hätte, etwa der europäischen Charta der Pressefreiheit, angenommen am 25. Mai 2009 in Hamburg. Es steht da: „Das Recht der Journalisten, Informationen und Meinungen zu sammeln und zu verbreiten, darf nicht beeinträchtigt, eingeschränkt oder als Ursache für Sanktionen betrachtet werden“.

Gigin glaubt, die EU-Sanktionen gegen belarussische Journalisten sei Strafe für ihre Meinungsfreiheit. Und dies verstößt gegen Artikel 10 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 und Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Die Ursachen dazu, warum die EU belarussische Journalisten in die Liste aufgenommen hätte, seien gekünstelt. „Sie nehmen weder an der Organisation noch an der Durchführung der Wahlen, haben nichts mit den Aktionen gegen Massenunruhen am 19. Dezember 2010 zu tun“.


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