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Urteil des Verfassungsgerichts über Karta Polaka – erster derartiger Fall in der Praxis in Belarus

#1 von Belaruski , 08.04.2011 17:58

MINSK, 8. April (BelTA) – Das belarussische Verfassungsgericht hat das Urteil über das Gesetz über die Karta Polaka gefällt – es ist das erste Mal in Belarus, wenn das belarussische Verfassungsgericht seine neue Befugnis umsetzt. Dies sagte der Dozent der Belarussischen Staatsuniversität, Lehrstuhl für Verfassungsrecht, Jurafakultät, Iwan Pljachimowitsch.

Das Verfassungsgericht bekam die neue Befugnis mit dem Präsidialerlass vom 26. Juni 2008 Nr. 14 „Über einige Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Tätigkeit des Verfassungsgerichts der Republik Belarus“ erteilt. Der Erlass erweiterte die vorherigen Befugnisse des rechtssprechenden Organs. So kann das Verfassungsgericht auf Antrag einiger Organe der höchsten Gewaltorganen, darunter der Repräsentantenkammer, einige ausländische Rechtsakten begutachten.

Der Experte teilte weiter mit, das Verfassungsgericht kann nun jeden beliebigen Akt, der Interessen von Belarus streift, behandeln. „Im Fall mit dem Gesetz über die Karta Polaka haben wir gewiss mit so einem Dokument zu tun“, machte Pljachimowitsch klar. Das Gesetz haben die Behörden Polens passiert, und es betrifft Interessen der Menschen, die in Belarus wohnen.

Der Experte betonte: „Das Verfassungsgericht wird diese Akte nicht nach der Vereinbarkeit mit der belarussischen Verfassung und den belarussischen Gesetzen und Normen prüfen, das erwähnte Gesetz ist ja in eine anderen Staat angenommen worden.“ Das Verfassungsgericht prüfte die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den allgemein anerkannten völkerrechtlichen Normen und Prinzipien, der UN-Charta, der Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, etc. „Es ist allen bekannte Dokumente, wo allgemein anerkannte Prinzipien und konkrete Normen des Völkerrechts enthalten“, erzählte der Experte. Das Verfassungsbericht prüfte das Gesetz über die Karta Polaka und kam zum Schluss, dass einige Bestimmungen widersprechen die völkerrechtliche Bestimmungen.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes setze aber das polnische Gesetz nicht außer Kraft, so Pljachimowitsch. Dies werde der belarussishce Staat in seiner Außenpolitik nutzen. Es geht dabei um weitere Entwicklung der Beziehungen mit Polen.

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