(Walentin Sukalo)
Zwischen der zugänglichen Justiz und den gegenstandslosen Beschwerden der Menschen soll eine goldene Mitte gefunden werden. Diese Meinung äußerte der Vorsitzende des Obersten Gerichts, Walentin Sukalo, im Interview dem Ersten Kanal des Belarussischen Radios.
Walentin Sukalo informierte, in der laufenden Woche solle das Oberste Gericht zu einer Sitzung zusammenkommen, der Probleme mit den Gerichtskosten in Zivil- und Strafsachen im Mittelpunkt stehen werden. „Wir müssen eine goldene Mitte zwischen der Zugänglichkeit der Justiz und den gegenstandslosen Beschwerden der Menschen finden, denn daran liegen Gerichtskosten, damit ist die Disziplin der Menschen verbunden, es soll keine Beschwerden ohne Gegenstand geben“, so er.
Ihm zufolge solle die Gebühr nicht hoch, aber optimal sein. Dabei bemerkte er: „Ich kann nicht sagen, dass die Summen zu hoch sind.“ Sukalo erinnerte, die Gebühr bei den Streitigkeiten betrage 5 Prozent von der Höhe der Forderung, was andere Sachen angehe, so liegt diese zwischen einer oder zwei Basiswerten (Zurzeit beträgt ein Basiswert Br35 000).
Außerdem kann das Gericht den Bürger von der Gebühr befreien, wenn dieser in komplizierter materieller Lage, behindert oder in der Rente ist. „Diese Gruppen der Menschen befreien wir in der Regel von der Gebühr“, so Sukalo.