MINSK, 28. Juni (BelTA) – Elektronisches Registrierungsverfahren für juristische Personen und Privatunternehmer wird in Belarus eingeführt. Das entsprechende Präsidialdekret Nr.5 wurde am 27. Juni von Alexander Lukaschenko erlassen, wie der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mitteilte.
Weitere Liberalisierung der Wirtschaftstätigkeit, Schaffung günstiger Bedingungen für unternehmerisches Handeln und Verbesserung von staatlichen Registrierungs- und Liquidationsverfahren sind Ziele des Dokuments.
Juristische Personen und Privatunternehmer können sich elektronisch anmelden lassen, indem sie ihre Registrierungsunterlagen in elektronischer Form auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite einreichen, hieß es vom Pressedienst.
Außerdem erhalten Privatunternehmer das Recht, drei Jahre nach der Annullierung ihrer staatlichen Registrierung einen neuen Registrierungsantrag zu stellen. Damit wird das gültige Verbot für erneute Registrierung nach Pflichtverletzung innerhalb der unternehmerischen Tätigkeit aufgehoben.
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