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Innovationstätigkeit soll gesetzlich gefördert werden

#1 von Belaruski , 28.06.2011 10:38

MINSK, 28. Juni (BelTA) – Staatliche Unterstützung der Innovationstätigkeit soll gesetzlich verankert werden, teilte Vizevorsitzender der Ständigen Kommission der Repräsentantenkammer für Bildung, Kultur, Wissenschaft und Fortschritt, Nikolai Kasak, mit.

Das belarussische Parlament berät derzeit über den neuen Gesetzentwurf „Über staatliche Innovationspolitik und Innovationstätigkeit“, der Mechanismen der staatlichen Förderung von Innovationstätigkeit bestimmen soll.

So sollen etwa Erfinder von Innovationen finanziell unterstützt werden, ihr Urheberrecht und Eigentumsrecht sollen gewährleistet werden. Innovationsunternehmen sollen laut künftigem Gesetz ebenso verstärkt gefördert werden.

Das Gesetz definiert Begriffe wie „Innovationsware“ und „Innovationsaudit.“ Organisationen, Betriebe und Unternehmen, die eigene innovative Produkte verkaufen, dürfen mit Steuervorzügen rechnen. Das Gesetz enthält Artikel über Risikofinanzierung und Innovationsinfrastruktur.

Das Dokument soll noch gründlich durchgearbeitet werden, meint der Abgeordnete.

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