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Oberstes Gericht hält Einführung von Geschworenengericht für zweckmäßig

#1 von Belaruski , 06.06.2011 09:34

MINSK, 6. Juni (BelTA) – Der Chef des Obersten Gerichts von Belarus, Walentin Sukalo, hält die Einführung des Geschworenengerichts in Belarus für zweckmäßig. Das sagte er auf der Beratung zur Verbesserung der Arbeit von ordentlichen Gerichten, an der der Präsident Alexander Lukaschenko teilnahm. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.

Walentin Sukalo hält das formale Institut der Laienrichter für überholt und unwirksam. Die Volksmacht könnte viel besser durch die Transformation des Instituts der Volksbeisitzer in das Geschworenengericht gewährleistet werden. Dabei handele es sich in erster Linie um ganz konkrete Gerichtsfälle in höheren Gerichten.

Der Chef des Obersten Gerichts schlug mehrere Maßnahmen zur Beseitigung von Defiziten in der Justiz und eine allgemeine Verbesserung von Wirksamkeit des Rechtswesens vor. So könnten Gerichte durch Übergabe von Zivilakten (Kreditverschuldungen, Kommunalzahlungen usw.) an andere Institutionen um etwa 20% entlastet werden. Außerdem habe das Oberste Gericht einen Gesetzentwurf vorbereitet, nach dem im Strafverfahren mehr Freiraum für Appellationen gegeben sein muss.

Kleinere Strafverfahren könnten bereits in der Vorbereitungsphase gelöst werden, was eine zusätzliche Entlastung von Gerichten bedeuten würde, so Sukalo. „Verwaltungsstreitverfahren soll in seinem Wesen vereinfacht und beschleunigt werden. Kleinrowdytum oder Alkoholdelikte könnten durchaus von regionalen Abteilungschefs für Innere Angelegenheiten behandelt werden“, so der Gerichtschef.

Der belarussische Präsident will die Leitung des Obersten Gerichts immer dazu bewegt haben, das Gerichtsverfahren maximal zu vereinfachen.

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