MINSK, 7. Juni (BelTA) – Investoren in Belarus können bald in den Genuss von neuer Vorzüge und Präferenzen kommen. Das entsprechende Dekret Nr. 4 wurde von Alexander Lukaschenko am 6. Juni verabschiedet, hieß es vom Pressedienst des belarussischen Staatschefs.
Das Dekret sieht mehr Vorzüge und Präferenzen für Investoren beim Abschluss eines Investitionsvertrags vor.
So dürfen Investoren und ihre in Belarus gegründeten Organisationen bei Umsetzung von Investitionsprojekten solche Entwurfsunterlagen verwenden, die auch im Ausland ausgearbeitet wurden.
Weitere Präferenzen beziehen sich auf Mehrwertsteuer: Investoren dürfen bei Warenbeschaffung und Erwerb von Vermögensrechten für das Investitionsprojekt die Mehrwertsteuer in vollem Umfang abziehen. Außerdem erhalten Investoren das Recht, ohne öffentliche Ausschreibung Generalprojektanten, Nachauftragnehmer und Bauorganisationen selbst zu bestimmen. Dabei werden Investoren von Bodenzinsen und Bodenpacht befreit.
Laut Dekret kommen auch Unternehmen belarussischer Freier Wirtschaftszonen in den Genuss einiger Präferenzen, etwa Befreiung von Heuerlingsvertragsrechtsgebühr.
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