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In Belarus leistet man mehr staatliche Unterstützung für Unternehmer

#1 von Belaruski , 14.06.2011 09:51

MINSK, 14. Juni (BelTA) – In Belarus erweiterte man das Verzeichnis von Bereichen, für die Unternehmer, die Investitions- und Businessprojekte verwirklichen, staatliche Unterstützung erhalten können. Das teilte man in der PR-Abteilung des Wirtschaftsministeriums mit, indem man den Erlass Nr. 241 kommentierte, der Abänderungen und Ergänzungen zu Präsidialerlassen vom 18. März 1998 Nr.136 und vom 21. Mai 2009 Nr.255 vornimmt.

Das Ziel der Neuerung ist es, mehr Unterstützung für Mittelstand zu leisten, betonte man im Wirtschaftsministerium. Dazu zählen zurzeit Baugewerbe, Anschaffung von Kapitalanlagen, isolierten Räumen, ihre Renovierung, Anschaffung von Anlagen, Transportmitteln, besonderen Geräten und Vorrichtungen, Zubehör, Rohstoffen und Materialien für eigene Produktion und Erweisung von Dienstleistungen.

Laut Erlass wird staatliche Unterstützung nicht nur von der Bank oder vom Belarussischen Fonds der Finanzförderung für Unternehmer gewährt, sondern leisten diese Hilfe auch auf Beschluss des Gebietsexekutivkomitees Stadt-, Kreisexekutivkomitees sowie örtliche Verwaltungen.

Außerdem kann man für Businessprojekte bei Banken einen Mikrokredit aufnehmen. Dabei muss das Businessprojekt bestimmte Informationen über Kreditziel, Einzelheiten über Arbeitsrichtungen, Arten und Umfänge der voraussichtlichen Warenproduktion, Arbeiten und Dienstleistungen, möglichen Gewinnen enthalten.

Man erweiterte auch das Verzeichnis von Subjekten des kleinen Unternehmertums, die mit der staatlichen Finanzunterstützung rechnen können. Während vor der Verabschiedung des Erlasses Nr.241 diese nur diejenigen erhalten konnten, in deren Satzungsfonds der Staatsanteil, Anteil ausländischer juristischer Personen und Bürger sowie öffentlicher Organisationen 25 Prozent nicht überstieg, so sind es heutzutage 49 Prozent mit einigen Ausnahmen.

Dabei legt der Erlass fest, dass Unternehmer mit keiner Unterstützung rechnen können, wenn sie unrentabel zum Zeitpunkt der Hilfebeantragung funktionieren. Früher berücksichtigte man die Ergebnisse des vorigen Jahres.

Dieser Erlass erweitert auch Möglichkeiten für Zuschüsse für Zentren zur Unternehmensförderung oder Inkubatoren des kleinen Unternehmertums. Sie können Staatsunterstützung für Projektierung, Errichtung oder Anschaffung von Gebäuden, Internetanschluss, Durchführung von Konferenzen, Marketingforschungen, Bildungskursen und Trainings nutzen. Dies fördert Projekte zur Unterstützung des Mittelstands, präzisierte man im Wirtschaftsministerium.


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