MINSK, 7. Juli (BelTA) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage des belarussischen Journalisten, Chefredakteur der Zeitung Belaruskaja dumka, Wadim Gigin, zur Erörterung angenommen. Dies steht in der Mitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die das Sekretariat dieses internationalen Gerichtes an Gigin richtete.
Wadim Gigin reichte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch am 28. März ein. Im Schreiben steht es, dass auf Grund der Klage eine Akte „Gigin gegen Österreich und 26 Staaten“ angelegt. Außerdem steht es im Dokument, dass sich das Gericht an die Erörterung der Frage über die Entsprechung der Klage den Akzeptanzkriterien so bald wie möglich macht.
Die Klage wurde im Zusammenhang mit den vom EU-Rat im Januar 2011 eingeführten Sanktionen gegen belarussische Journalisten erhoben. Belarus ist am Europarat nicht beteiligt, aber belarussische Bürger haben das Recht, Klagen gegen Staaten, die im Einflussbereich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegen, zu erheben.
Wadim Gigin betonte, dass der Grund der Klage bestehe nicht im Einreiseverbot in die EU, eher darin, dass „ohne die Gründe zu erklären, irgendeine schwarze Liste zusammengestellt wurde, die die Ehre und die Würde, sowie das geschäftliche Ansehen der aufgenommenen Personen beschmutzt.“
Der Journalist hob hervor, es gehe gar nicht um Visa: „Wir bitten uns nicht in die EU, umso mehr können sie juristische Gesehen diese Visa nicht ausstellen. Es geht um das Prinzip, um die Zusammenstellung einer Liste für erdachte Sünden.“ Wadim Gigin wie darauf hin, dass die Entscheidung des Europarats über die Einführung des Einreiseverbots für einige Journalisten aus Belarus „gegen mehrere Dokumente verstoßt, die die Europäische Union selbst angenommen hat.“ Darunter sei Europäische Charta für Pressefreiheit, die am 25. Mai 2009 in Hamburg passiert wurde.
Der Chefredakteur der Zeitschrift Belaruskaja dumka (dt: Belarussischer Gedanke) bemerkte, er glaube weder an die Gerechtigkeit noch an die Befangenheit der europäischen Beamten und europäischen Gerichte. Insbesondere nach den Verfahren wie Tribunal über das ehemalige Jugoslawien in den Haag, das nun dem Wort Ungerechtigkeit gleichwertig ist.
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