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Europarat und OSZE/BDIMR sehen Fortschritt im belarussischen Wahlgesetz

#1 von Belaruski , 10.06.2010 04:10

MINSK, 7. Juni (BelTA) – Die im Dezember 2009 vorgenommenen Änderungen zum belarussischen Wahlgesetz sind ein Schritt vorwärts hin zur Beseitigung von Mängeln in der nationalen Gesetzgebung. Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und der Venedig-Kommission hervor.

„Änderungen schließen wesentliche Verbesserungen ein und entsprechen unseren früheren Empfehlungen“, sagte BDIMR-Direktor Janez Lenarcic.

In der Stellungnahme wird auf die Zweckmäßigkeit weiterer Verbesserungen hingewiesen. Sie betreffen, so die Experten, zum Beispiel jene Regelungen, die sich auf Registrierung von Kandidaten und Durchführung der Wahlkampagne beziehen. Mehr Transparenz bei vorfristiger Abstimmung und Möglichkeit einer Anfechtung von ZWK-Entscheidungen beim Oberen Gericht seien weitere Empfehlungen des BDIMR. Im Dokument heißt es, in Belarus fehlten Auswahlkriterien für Mitglieder von Wahlkommissionen; auch erhalten Beobachter durch vorgenommene Änderungen keine Garantien dafür, bei Stimmenauszählung dabei zu sein.

„OSZE und die Venedig-Kommission sind bereit, in punkto Reform des Wahlgesetzes mit Minsk zusammenzuarbeiten. Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte geht davon aus, dass bei den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen alle Empfehlungen erfüllt werden“, heißt es in der Stellungnahme.

http://www.belta.by

 
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RE: Europarat und OSZE/BDIMR sehen Fortschritt im belarussischen Wahlgesetz

#2 von Grischa , 28.06.2010 16:01

Fortschritt? Sasa... Wahrscheinlich wurden irgendwelche Mängeln im Wahlgesetz beseitigt, was weiter aber? Es hat bei uns keinen Sinn, Änderungen zum Wahlgesetz vorzunehmen. Sind Sie im Westen wirklich so naiv oder stellen Sie sich einfach dumm? Es ist kaum zu glauben, dass man sich im Europarat und OSZE/BDIMR dessen nicht bewusst ist, dass alle vorgenommene Änderungen zum weißrussischen Wahlgesetz nur auf dem Papier stehen. Gesetz ist in unserem Staat nur ein Puff! Das einzige verbindliche Gesetz ist Weisungen vom Präsidenten Lukaschenko. Die Wahlen gehen so aus, wie er der Chefin der Zentralen Wahlkommission Lidia Jermoschina befehlt. Keine Empfehlungen werden von den weißrussischen Behörden erfüllt!

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RE: Europarat und OSZE/BDIMR sehen Fortschritt im belarussischen Wahlgesetz

#3 von Belaruski , 01.07.2010 03:44

Ich habe das bei der letzten Wahl anders gesehen.
So auch die internationalen Wahlbeobachter. So auch der Wahlbeobachter aus Österreich (der Name ist mir entfallen), der im ORF erklärte, keine Manipulationen festgestellt zu haben.
Kritisiert hat er, dass im Wahlkampf die Opposition keinen Zugang zur Presse hatte.
Das sollte aber in anderen Staaten auch vorkommen.
Ich erinnere an die vorletzten Nationalratswahlen in Österreich, als die Vorsitzende des liberalen Forums erklärte nicht kandidieren zu können, da das liberale Forum keinen Zugang zur Presse hätte.

 
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