MINSK, 7. Juni (BelTA) – Die im Dezember 2009 vorgenommenen Änderungen zum belarussischen Wahlgesetz sind ein Schritt vorwärts hin zur Beseitigung von Mängeln in der nationalen Gesetzgebung. Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und der Venedig-Kommission hervor.
„Änderungen schließen wesentliche Verbesserungen ein und entsprechen unseren früheren Empfehlungen“, sagte BDIMR-Direktor Janez Lenarcic.
In der Stellungnahme wird auf die Zweckmäßigkeit weiterer Verbesserungen hingewiesen. Sie betreffen, so die Experten, zum Beispiel jene Regelungen, die sich auf Registrierung von Kandidaten und Durchführung der Wahlkampagne beziehen. Mehr Transparenz bei vorfristiger Abstimmung und Möglichkeit einer Anfechtung von ZWK-Entscheidungen beim Oberen Gericht seien weitere Empfehlungen des BDIMR. Im Dokument heißt es, in Belarus fehlten Auswahlkriterien für Mitglieder von Wahlkommissionen; auch erhalten Beobachter durch vorgenommene Änderungen keine Garantien dafür, bei Stimmenauszählung dabei zu sein.
„OSZE und die Venedig-Kommission sind bereit, in punkto Reform des Wahlgesetzes mit Minsk zusammenzuarbeiten. Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte geht davon aus, dass bei den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen alle Empfehlungen erfüllt werden“, heißt es in der Stellungnahme.
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